Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister der KNAPP-Gruppe

Der vorliegende Verhaltenskodex legt die Anforderungen der KNAPP-Gruppe fest, welche durch Lieferanten und Dienstleister (im Folgenden „Geschäftspartner“) einzuhalten und zu berücksichtigen sind.

Die Geschäftspartner verpflichten sich, ihre Mitarbeiter:innen entsprechend den nachfolgend genannten Minimalstandards zu unterrichten und die Einhaltung dieser Vorgaben nicht nur innerhalb ihrer betrieblichen Tätigkeit sicherzustellen, sondern auch bei der Auswahl ihrer Lieferanten zu beachten.

Diese Anforderungen können aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben oder Änderungen der Compliance-Richtlinien der KNAPP-Gruppe adaptiert oder erweitert werden. In diesen Fällen werden die betroffenen Parteien informiert.

Bei Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex hat der Geschäftspartner KNAPP davon zu informieren und diese Verstöße unmittelbar zu beheben. Verdachtsfälle von vermeintlichen Missständen können über knapp.com/whistleblowing oder direkt per E-Mail an whistleblowing@knapp.com gemeldet werden.

Der Geschäftspartner räumt KNAPP oder einem beauftragten Dritten das Recht ein, die Einhaltung dieser Vorgaben durch angemessene Maßnahmen wie der Bereitstellung von tauglichen Dokumenten, erforderlichenfalls auch durch Besichtigungen der Geschäftsräume vor Ort, zu kontrollieren und er wirkt kooperativ bei diesen Überprüfungen mit.

Die KNAPP-Gruppe behält sich das Recht vor, bei wiederholten Missachtungen oder schwerwiegenden Verletzungen dieser Mindeststandards die bestehenden Verträge des betroffenen Geschäftspartners vorzeitig aufzulösen und die Geschäftsbeziehung zu beenden. Der Geschäftspartner stellt KNAPP von daraus resultierenden Schäden vollumfänglich frei.

Nähere Informationen zu den einzelnen Themen sind im KNAPP Code of Conduct ersichtlich.

1. Einhaltung von Gesetzen
Neben den jeweils anwendbaren nationalen Gesetzen und Vorschriften sind die international anerkannten Menschen- und Arbeitnehmerrechte und Konventionen der Vereinten Nationen (VN) sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ebenso zu berücksichtigen und einzuhalten.

2. Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
Jegliche Art von Kinderarbeit im Sinne der Definitionen der Konventionen der VN sowie der IAO ist untersagt. Der Geschäftspartner beschäftigt keine Mitarbeiter:innen, welche das Mindestalter von 15 Jahren unterschreiten. Sämtliche Formen der Zwangsarbeit, in Übereinstimmung mit den Konventionen der IAO sind ebenso verboten wie die Ausübung von psychischem oder physischem Zwang oder gar der Anwendung körperlicher Strafen.

3. Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
KNAPP duldet keine Form der Diskriminierung insbesondere aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, Weltanschauung oder anderer Eigenschaften, die gesetzlich geschützt sind. Ein integratives Arbeitsumfeld sowie Chancengleichheit sind zu fördern.

4. Sorgfalt in der Lieferkette
Der Geschäftspartner unternimmt angemessene Anstrengungen dahingehend, dass Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen sowie Umweltstandards innerhalb seiner Lieferkette eingehalten und sichergestellt werden. Die Einhaltung der geltenden Gesetze sowie der damit verbundenen Due Diligence Verpflichtungen hinsichtlich der Beschaffung von Konfliktmaterialien wird vorausgesetzt.

KNAPP ermutigt die Geschäftspartner, die sozialen und ökologischen Auswirkungen innerhalb ihrer Lieferkette so gering wie möglich zu halten.

5. Bestechung, Geschenkannahme und Korruption
Die internationalen Standards sowie nationalen Gesetze zur Korruptionsbekämpfung sind einzuhalten, das Bieten, Versprechen oder Akzeptieren von persönlichen oder unzulässigen Vorteilen zur Geschäftsanbahnung oder zur Beeinflussung von Geschäftsentscheidungen ist untersagt. Die Annahme von Geschenken und anderen Vergünstigungen ist nur erlaubt, wenn sie dem jeweils anwendbaren Recht sowie der üblichen Geschäftspraxis entspricht und ethisch vertretbar ist.

Mögliche Interessenskonflikte sind KNAPP umgehend offenzulegen.

6. Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung
Der Geschäftspartner hält die entsprechenden Gesetze und Regelungen zur Geldwäscheprävention und der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung ein. Die Implementierung angemessener Mechanismen für rechtskonforme Berichte und Finanzaufzeichnungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften werden vorausgesetzt.

7. Datenschutz & IT-Sicherheit
Die datenschutzrechtlichen Prinzipien und Anforderungen der DSGVO sowie die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze sind bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten. Der Geschäftspartner hat geeignete Prozesse zu implementieren, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können hat. Bei der Verarbeitung von sämtlichen Daten sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um deren Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten.

8. Arbeitsbedingungen und Bildung von Interessensvertretungen
Unter Einhaltung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften ist das Recht aller Mitarbeiter:innen Arbeitnehmervertretungen zu bilden und das Recht auf angemessene Vergütung aller Beschäftigten einzuhalten und zu respektieren. Der Geschäftspartner beachtet die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Maximalarbeitszeiten sowie verbindliche Industriestandards bezüglich regulärer Arbeitszeiten, Überstunden inkl. Pausen, Ruhezeiten, Feiertagsregelungen sowie Karenzierungen.

9. Gesundheit und Sicherheit
Der Geschäftspartner hält zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen der geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und trifft angemessene Vorkehrungen, um das Risiko von Unfällen oder Gesundheitsschäden an Arbeitsplätzen zu minimieren.

10. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Die Anforderungen der geltenden Umweltgesetze und Standards zu Nachhaltigkeit sind umzusetzen. KNAPP ermutigt die Geschäftspartner, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in ihrem Einflussbereich umzusetzen. Auf Anfrage werden KNAPP relevante Daten zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit mitgeteilt. Zudem wird von den Geschäftspartnern erwartet, die Nachhaltigkeitsziele von KNAPP nach Möglichkeit zu unterstützen.